Reiterhof Hüttermühle
Reiterhof Hüttermühle

Unsere Rechte & Pflichten

Stallordnung

Wo viele Menschen zusammenkommen sind ein paar einfache Regeln unvermeidlich. Das Ziel unserer Stallordnung ist es jedoch nicht, Einschränkungen in der individuellen Entfaltung vorzunehmen. Vielmehr steckt hinter jeder unserer Regeln das Bestreben, die Freiheit von Mensch und Pferd in unserem Reitstall zu sichern.

1. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.

2. Die ethischen Grundsätze der FN sind für alle Nutzer dieser Anlage bindend und jeder hat sich über diese zu informieren.

3. Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebs, seiner Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen.

4. In allen Stallgebäuden ist das Rauchen sowie der Umgang mit offener Flamme strikt untersagt. Unbefugten ist das Betreten der Ställe, Sattelkammern und aller sonstigen Nebenräume nicht gestattet.

5. Das Laufenlassen und Longieren in der Reithalle ist untersagt. Das Longieren erfolgt ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Longierzirkel.

6. Die Benutzung der Hindernisse steht jedem Reiter frei, jedoch haftet er für jegliche Schäden, die er oder das von ihm trainierte Pferd verursacht. Schäden sind sofort zu melden. Jeder Benutzer stellt die Sachen ordnungsgemäß dahin zurück, woher er sie geholt hat. Stangen dürfen nicht auf nassem Boden liegen bleiben.

7. Die Putzplätze und Stallgassen sind grundsätzlich nach dem Reiten zu fegen. Wenn das Pferd auf dem Hof, der Stallgasse oder auf den Putz- und Waschplätzen äppelt, bitten wir um die selbstständige und sofortige Entfernung.

8. Um Strom und Wasser zu sparen, bitten wir darum, das Licht nur so lange brennen zu lassen, wie es benötigt wird. Das Waschen der Pferde ist grundsätzlich auf die notwendige Dauer zu beschränken. Sollte der Abfluss in der Waschbox verstopft sein, bitten wir um die eigenständige Reinigung bzw. eine Meldung an den Reitanlagenbetreiber/ Zugehörige.

9. Der Letzte, der am Abend den Stall verlässt, hat alle Türen zu schließen und das Licht zu löschen.

10. Das Betreten fremder Boxen, sowie das Füttern fremder Pferde sind verboten. Nur mit Erlaubnis der jeweiligen Besitzer kann dies gestattet werden.

11. Fremde Sättel, Schränke, Futtermittel etc. sind nicht frei zugänglich.

12. Der Stromzaun darf nur im Notfall ausgeschaltet werden. Alle Stromverbindungen sind geschlossen zu halten, da ansonsten die Stromverbindung unterbrochen wird und die Sicherheit der Pferde somit nicht mehr gewährleistet ist.

13. Schäden an Paddock oder Umzäunung bitte sofort melden. Das Betreten der Paddocks erfolgt auf eigene Gefahr.

14. Wer sein Pferd eingedeckt/ausgedeckt haben möchte, kümmert sich bitte eigenständig darum. Sollte eine Decke auf dem Paddock zerstört werden, haftet der Tierhalter selbst.

15. Pferde können sich untereinander, aber auch selbst verletzen. Für Verletzungen haftet der Tierhalter selbst, wenn diese nicht auf fahrlässiges Verhalten seitens des Betreibers/ Gehilfen zurückzuführen sind.

16. Hunde dürfen auf der Reitanlage frei laufen, aber müssen unter ständiger Beaufsichtigung sein. Die Hunde müssen allen Menschen und Tieren gegenüber friedlich gesinnt sein und jeder Hundebesitzer, der seinen Hund mitbringt, muss eine entsprechende Versicherung haben.

17. Jeder ist für die Entsorgung des Mülls, den er selbst verursacht hat, verantwortlich. Das heißt, alle nehmen leere Verpackungen, Medikamentenreste, kaputtes, nicht mehr benötigtes Reitzubehör etc. mit nach Hause und entsorgen es dort. Auch Kleinmüll wie z.B. Süßigkeitenpapier ist nicht liegen zu lassen. Organischer Müll darf auf den Mist.

18. Vor Betreten und Verlassen der Reitbahn hat der Reiter auf sich aufmerksam zu machen („Tür frei?“ „Ist frei!“)

19. In allen Reitbahnen des Hofes gelten die allgemein üblichen Bahnregeln. Nutzer haben sich über diese eingehend zu informieren.

20. Nach dem Benutzen der Reitbahn und dem Longierzirkel sind die Pferdeäpfel zu entfernen. Nicht nur die eigenen!

21. Der Unterricht von fremden Reitlehrern - auch Privatpersonen, bedarf der vorherigen Zustimmung des Reitanlagenbetreibers.

22. Bei Einzelunterricht steht die Halle grundsätzlich auch für nicht am Unterricht teilnehmende Reiter zur Verfügung, jedoch ist den Weisungen des Reitlehrers Folge zu leisten und vor Betreten der Reitbahn um Erlaubnis zu fragen.

23. Während des Kindergruppenreitunterrichts ist die Reithalle für nicht am Unterricht teilnehmende Personen gesperrt. Über die jeweiligen Zeiten werden die Einsteller unterrichtet. Ausnahmen nach Absprache.

24. Allen Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist es verboten, ohne Aufsicht oder ausdrückliche Genehmigung die Paddocks zu betreten. Jede Aufsichtsperson hat dafür Sorge zu tragen, dass sich kein Pferd erschrickt, egal ob in der Box oder unterm Reiter, die Kinder nicht auf den Bäumen herum turnen und Äste abbrechen oder in der Nähe der Reitbahnen/ auf der Stallgasse laut und hektisch gespielt oder gerannt wird.

25. Gegenseitiges Miteinander: Alle Nutzer dieser Anlage haben sich so zu verhalten, dass sich niemand persönlich beleidigt fühlen darf. Missverständnisse, Differenzen oder Kritik sind sachlich und mit demjenigen, den es betrifft, persönlich zu klären.

26. Seid freundlich zu allen, die euch draußen begegnen. Verschafft dem Reitsport Sympathien, keine Gegner. Bitte grundsätzlich Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse anderer Nutzer der Natur. An Spaziergängern, Radfahrern oder anderen Reitern immer im Schritt vorbeireiten (und freundlich grüßen).

 

 

Diese Stallordnung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann jederzeit ergänzt oder geändert werden. Bei wiederholter Missachtung der Stallordnung behalten wir uns vor, ein Benutzungs- und Betretungsverbot gegenüber den betreffenden Personen auszusprechen.

 

 

Maik Junghänel übernimmt Reitanlage

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